Am Montag, 8. Mai, hat erstmals ein Runder Tisch zum Thema Groß- und Schwerlastverkehr auf Autobahnen getagt, an dem Vertreter der Logistik- und Baubranche teilnahmen. Dazu eingeladen hatte Oliver Luksic (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium (BMDV) und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik.
„Wir wollen die Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen, ohne Abstriche bei der Sicherheit und dem Schutz unserer Infrastrukturen zu machen“, sagte Luksic anlässlich des Treffens. Man setze deshalb „gemeinsam mit der Autobahn GmbH auf eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Prozesse. BMDV und Autobahn GmbH haben sich dafür auf ein ganzes Maßnahmenbündel verständigt, das schnell Besserungen bringen“ werde.
Laut BMDV sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Die Autobahn GmbH des Bundes, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von den Ländern beteiligt wird, soll „die Weichen für eine schnellere und praxisgerechtere Anhörung im Genehmigungsprozess“ stellen. So sollen alle Niederlassungen sukzessive auf ein neues automatisiertes Prüftool umgestellt werden, das die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen werde. Die Umstellung soll in den kommenden Monaten in allen Niederlassungen erfolgen.
- Darüber hinaus hebt die Autobahn GmbH unter anderem die geometrischen Grenzwerte für Fahrzeuge für Dauergenehmigungen an und reduziert zudem die Anzahl der angeordneten Begleitfahrzeuge auf das absolut notwendige Maß.
- Erleichterungen Fahrauflagen: Bei zweiteiligen Bauwerken soll tagsüber die Überfahrung der Bauwerke in Schrittgeschwindigkeit erlaubt werden. Eine Absicherung soll über die Begleitfahrzeuge sichergestellt werden.
- Neustrukturierung Genehmigungsbescheid: Die Dokumentation der Auflagen sei „momentan viel zu umfangreich“, so das Ministerium. Daher soll die Darstellung innerhalb der Autobahn GmbH insgesamt verbessert und die Auflagen zentral zusammengefasst werden.
- Erlass der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung: Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung auf den Weg gebracht, welche die Möglichkeit der Begleitung von GST durch private Transportbegleiter regeln soll. Zu ihrem Inkrafttreten bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates.
Genehmigungen schon jetzt beschleunigen
Das BMDV wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits jetzt Antragsteller im Bau- und Energiesektor die Möglichkeit haben, Genehmigungen zu beschleunigen. Zum einen könnten beantragende Unternehmen – innerhalb eines mit Rücksicht auf den Bauwerkzustand zeitlich befristeten Rahmens – die im Rahmen einer vorherigen Genehmigung erstellten Brückennachrechnungen weiternutzen, sofern der Bauwerkszustand sich nicht nachteilig verändert hat. Voraussetzung sei, dass „die Fahrzeugkonfiguration und Nutzlast annähernd gleich sind und die Infrastruktur nicht im größeren Maße belasten als der vormalig genehmigte Transport“.
Zum anderen hätten die Unternehmen die Möglichkeit, die keiner pauschalen Masse- oder Gewichtsbeschränkung unterliegenden Instrumente der streckenbezogenen Kurzzeit- und Dauererlaubnisse zu nutzen, sofern nur eine Strecke beantragt wird.