Mit Blick auf die bevorstehende erneute Blockabfertigung am 4. Oktober hat Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) eine Zwischenbilanz zum Verbot der Abfahrt des Transit-Schwerlastverkehrs von den Autobahnen A 8 und A 93 zur Umgehung des Staus in Folge von Blockabfertigungen an der österreichischen Grenze, gezogen. Dieses Verbot war als „Notmaßnahme“ eingeführt worden, um die seit Jahren unter dem Lkw-Ausweichverkehr leidenden Menschen im Inntal zu entlasten. Am 25. Juli war erstmalig die Abfahrt verboten worden.
„Die Zustände im Inntal konnten wir nicht länger hinnehmen“, sagte Bernreiter. Die Sperrungen der Landstraßen für den Transit-Schwerlastverkehr an Tagen der Blockabfertigung habe „sich bewährt und soll daher auch bei den angekündigten Blockabfertigungen am 4. Oktober sowie vom 10. bis zum 13. Oktober für eine Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner sorgen“, kündigte der Verkehrsminister an.
Die Maßnahme habe bei der Blockabfertigung am 25. Juli 2022 „sehr gut gewirkt“, so das Ministerium. Die Sperrungen sollen daher auch künftig an Tagen mit Blockabfertigung an der deutsch-österreichischen Grenze fortgesetzt werden. Das bedeute für den Transit-Schwerlastverkehr, dass „er auf der Autobahn bleiben muss“. Die Sperrungen würden auch Navigationsdienstleistern zur Verfügung gestellt und von der Verkehrsmeldestelle Bayern der Polizei an den Rundfunk gesendet.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
„Die Durchsetzung der Abfahrverbote und die damit verbundenen Kontroll- und Verkehrsmaßnahmen obliegen der Bayerischen Polizei“, fügte Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hinzu. Er appellierte an alle Lkw-Fahrer, die Abfahrtsverbote unbedingt einzuhalten: „Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd wird die Einhaltung konsequent kontrollieren. Dabei unterstützt auch die Bayerische Bereitschaftspolizei. Bei Verstößen muss der Lkw umkehren und es drohen Geldbußen.“
Seit Ende Juli 2022 weisen Schilder entlang der beiden Autobahnen die Lkw-Fahrer darauf hin, dass für Lastwagen ab 7,5 Tonnen ein Ausweichen auf die Landstraßen und damit das Umgehen des Staus auf der Autobahn bei Blockabfertigung nicht mehr erlaubt ist. Die Straßenverkehrsbehörden sperren damit auch bei der bevorstehenden Blockabfertigung am 4. Oktober die relevanten Straßen in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land teilweise bereits ab den Autobahnanschlussstellen für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr. Betroffen ist das nachgeordnete Straßennetz ab den Autobahnausfahrten. (tb)