Die Deutsche Bahn will den nächsten Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL juristisch verhindern. Man habe „Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen“, teilte der Konzern am Montag, 11. März, mit. „Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB heute Vormittag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht“, erklärte die DB weiter. Das Unternehmen kritisiert die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“. Diese sei eine „blanke Zumutung“.
Das zuständige Arbeitsgericht Frankfurt will noch am Montag über den bevorstehenden Lokführer-Streik beraten. Dem Gericht zufolge soll über den Antrag ab 16.30 Uhr verhandelt werden.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Im Güterverkehr soll der Streik bereits ab Montagabend um 18 Uhr beginnen. Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.
Gegen eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes ist noch Berufung in der zweiten Instanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht ebenfalls in Frankfurt möglich. Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.
Bundesregierung will sich nicht einmischen
Derweil hat die Bundesregierung erklärt, sie wolle trotz der jüngsten Eskalation keinen Einfluss auf den Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn nehmen. „Wir mischen uns in Tarifverhandlungen grundsätzlich nicht ein“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin. „Es gibt Tarifautonomie in Deutschland. Die gilt auch, wenn es unbequem wird.“ Deutschland fahre seit mehr als sieben Jahrzehnten gut mit dieser Regelung.
Die Tarifparteien seien aufgerufen, zu vernünftigen und möglichst raschen Lösungen zu kommen, fügte Hebestreit hinzu. Sie sollten immer im Blick behalten, dass von den Streiks viele Menschen betroffen sind.
Änderungen am Streikrecht strebt die Regierung den Angaben zufolge nicht an, auch nicht im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums erneuerte die Forderung des Ministers Volker Wissing (FDP), ein förmliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. GDL-Chef Claus Weselsky überspanne den Bogen immer weiter.