In mehreren Kommunen in Baden-Württemberg sollen im Laufe des Jahres die Umweltzonen und die damit verbundene Pflicht zur grünen Plakette abgeschafft werden. Konkret bereitet das Regierungspräsidium Karlsruhe die Aufhebung der Umweltzonen in Heidelberg, Karlsruhe und im benachbarten Pfinztal vor. „Aufgrund der dauerhaft niedrigen Messwerte für insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) in diesen beiden Städten und dieser Gemeinde sowie angesichts der Prognose, dass alle geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe auch weiterhin sicher eingehalten werden, sind die dortigen Fahrverbote durch die grünen Umweltzonen nicht mehr erforderlich“, erklärte eine Sprecherin.
Aufgehoben werden solle auch das Lkw-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank-Straße in Karlsruhe. Es wird den Angaben zufolge aus luftreinhalterischen Gründen ebenfalls nicht mehr benötigt. Die Anhörung der betroffenen Kommunen soll im Januar abgeschlossen werden. Derzeit hätten Bürger noch Gelegenheit zur Stellungnahme. „Mit den eingegangenen Stellungnahmen werden wir uns auseinandersetzen und uns im endgültigen Plan dazu äußern“, erläuterte die Sprecherin des Regierungspräsidiums. Dieser werde dann noch einmal ausgelegt, voraussichtlich im Februar 2023. Im Anschluss sollen die fortgeschriebenen Luftreinhaltepläne in Kraft treten.
Deutsche Umwelthilfe kündigt Prüfung an
Das Regierungspräsidium Stuttgart bereitet die Aufhebung der Umweltzonen in Wendlingen am Neckar (Landkreis Esslingen), Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis), Ilsfeld (Landkreis Heilbronn) und Urbach (Rems-Murr-Kreis) vor. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist den Angaben zufolge für das erste Quartal 2023 geplant. Die genannten Umweltzonen sollen dann voraussichtlich zum 1. Mai 2023 aufgehoben werden.
Im Regierungsbezirk Freiburg soll nur die Umweltzone in Schramberg (Landkreis Rottweil) aufgehoben werden. Die Beteiligungsverfahren seien hier schon durch, so dass der geänderte Luftreinhalteplan im ersten Quartal 2023 bekanntgegeben und die Umweltzone zum zweiten Quartal 2023 aufgehoben werde. Das Regierungspräsidium Tübingen wiederum bereitet im Moment keine Aufhebungen von Umweltzonen vor.
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist die Anweisung aus dem baden-württembergischen Verkehrsministerium das falsche Signal. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der „Deutschen Presse-Agentur“ in Karlsruhe: „Wir werden natürlich alle rechtlichen Mittel prüfen und angehen, um zu verhindern, dass Baden-Württemberg jetzt die Luft verschlechtert.“
Resch erklärte weiter: „Das hat mich ziemlich verärgert, als ich das ausgerechnet aus Baden-Württemberg gehört habe», sagte er mit Blick auf die seit Jahren grün-geführte Landesregierung und Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Die machen Maßnahmen gegen die Luftqualität.“ Dabei plane die EU zu Recht, die Grenzwerte zu verschärfen. Um diese einhalten zu können, müsse man jetzt strengere Maßnahmen ergreifen.
Verkehrsministerium begründet das Vorgehen
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) ab 2030 nun nur noch bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen statt wie bisher bei 40. Die Belastung durch Feinstaub mit einer Partikelgröße von bis zu 2,5 Mikrometer soll demnach von 25 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter reduziert werden. Der Straßenverkehr ist nach Angaben der Kommission die größte Quelle für Luftverschmutzung in Städten.
Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums begründete das aktuelle Vorgehen mit den Worten: „Grüne Umweltzonen haben ihre Wirkung erzielt.“ Durch sie sei die Fahrzeugflotte in Baden-Württemberg schneller erneuert worden. Es würden nur noch Gelegenheitsbesucher aus dem Umland mit alten Fahrzeugen durch grüne Umweltzonen aus den Städten herausgehalten.
Zugleich sei die Entwicklung der Luftqualität sehr erfreulich. „In Städten, in denen die Grenzwerte deutlich unterschritten werden, sind die grüne Umweltzonen zur Einhaltung der Grenzwerte nicht mehr notwendig.“ Zur Einhaltung neuer Werte könnten sie nicht beitragen. Damit würden Fahrzeuge ausgeschlossen, die vor 2006 erstzugelassen wurden – und 2030 also keine große Relevanz mehr haben dürften.
In Deutschland gibt es laut Umweltbundesamt 56 Umweltzonen. In 55 davon seien nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig, in Neu-Ulm auch solche mit gelber Plakette. (tb/dpa)