Hamburg. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) teilt mit, dass die Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur setzt sich für den Erhalt und die Sicherung des maritimen Know-how in Deutschland ein und fördert mit seiner neuen Richtlinie die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auf Seeschiffen für weitere drei Jahre. Bezuschusst werden die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker/innen sowie nautische und technische Offiziersassistenten/innen. Die neue Richtlinie finden Sie im Internetauftritt der deutschen Flaggenstaatverwaltung www.deutsche-flagge.de.
Zweistufiges Antragsverfahren bleibt bestehen
Das bereits aus der vorhergehenden Richtlinie bekannte zweistufige Antragsverfahren aus Sammel- und Einzelantrag bleibt unverändert bestehen. Alle Antragsteller (Reeder gemäß § 4 Seearbeitsgesetz) müssen die Zuschüsse vor Abschluss von Ausbildungsverträgen für die geplante Anzahl von Ausbildungsplätzen mit dem Sammelantrag beantragen. Der einzelne Ausbildungsvertrag darf erst nach Eingang des positiven Bescheids über die grundsätzliche Förderfähigkeit geschlossen werden. Das BSH empfiehlt, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit sie rechtzeitig bearbeitet und beschieden werden können.
Der Sammelantrag auf Anerkennung der grundsätzlichen Förderfähigkeit und der ergänzende Antrag zur Förderung eines einzelnen Ausbildungsplatzes können unter www.deutsche-flagge.de/de/finanzen/ausbildungsplaetze online ausgefüllt und anschließend schriftlich beim BSH eingereicht werden.