Arbeitsrecht: Mit der Stechuhr
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Wie dies gestaltet werden soll, ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt.
Eigentlich ging es um die Frage, ob ein Betriebsrat eine elektronische Arbeitszeiterfassung verlangen kann bzw. ob er ein sogenanntes Initiativrecht dafür hat. Dass daraus ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeitfassung entstehen könnte, damit hatte wohl niemand gerechnet (BAG: 1 ABR 22/21).
"Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung", erklärte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, in der Verhandlung am 13. September 2022.
"Das Grundsatzurteil des BAG ist letztlich die Fortsetzung einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, des EuGH, aus dem Jahr 2019", so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei "HMS.Barthelmeß Görzel". Der Europäische Gerichtshof hatte damals eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in allen…