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Straßenverkehrsordnung: Notbremsassistenten abschalten wird bestraft

27.06.2023 13:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bremsender Lkw; Notbremsassistent
Wer zukünftig den Notbremsassistenten am Lkw abschaltet, muss mit Bußgeldern von 100 Euro rechnen
© Foto: photoschmidt/ AdobeStock

Der Bund will in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) endlich den Wunsch des KEP-Verbandes BIEK nach einem bundesweit einheitlichen Ladezone-Verkehrszeichen erfüllen. Außerdem soll das Ausschalten von Notbremsassistenten bestraft werden.

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Wie aus einem durchgesickerten ersten Entwurf für die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervorgeht, ist unter anderem geplant, ein an das „Taxistand“-Verkehrszeichen angelehntes bundeseinheitliches Schild „Ladezone“ einzuführen. Damit geht ein seit Anfang 2019 vom Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) erhobener Wunsch in Erfüllung: „Wir begrüßen den Vorschlag daher, weil dadurch die Zustellung von Kurier-, Express- und Paketsendungen erleichtert werden kann“, hieß es seitens der BIEK gegenüber der VerkehrsRundschau. „Die moderne Warenversorgung des Einzelhandels, aber auch der Einwohner durch verändertes Kaufverhalten – Online-Handel – kann nicht unabhängig von Flächen des ruhenden Verkehrs gedacht werden. Um die Auswirkungen des Verkehrs zu minimieren, ist es wichtig, Flächen für das Entladen bereitzustellen.“ Wichtig sei, dass es der Verordnungsentwurf ermögliche, die Nutzung der Ladezonen bedarfsgerecht einzugrenzen, zum Beispiel anhand einer Beschränkung auf Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 2,5 bis 7,5 Tonnen.

Notbremsassistent abschalten kostet 100 Euro

Der Verordnungsentwurf sieht außerdem vor, das Abschalten oder Nichteinschalten von Notbremsassistenten in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit über 30 km/h mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu ahnden.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sieht die geplante Regelung skeptisch. Ein Sprecher wies gegenüber der VR darauf hin, dass der Notbremsassistent zum Beispiel durch Drehen am Lenkrad übersteuert werden kann, was in der konkreten Unfallsituation oftmals mit „abgeschaltetem Notbremsassistenten“ verwechselt werde. Im übrigen sei unverständlich, dass die Regelung nur auf Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen abhebt. Ab 7. Juli 2024 müssten schließlich in der EU auch alle neuzugelassenen Pkw mit Notbremsassistenten ausgestattet sein. „Verkehrssicherheit ist nach Auffassung des BGL unteilbar“, betonte der Sprecher.

Der Entwurf muss dem Vernehmen nach noch mit den Ländern und den anderen Bundesministerien abgestimmt werden.

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