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So befreien Sie sich von der neuen Quarantänepflicht

10.11.2020 14:10 Uhr
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Seit 8. November unterliegen grundsätzlich auch Beschäftigte im Güterverkehr, die länger in einem Corona-Risikogebiet waren, in fast allen Bundesländern einer Quarantänepflicht
© Foto: dpa/picture alliance/Westend61

In allen Bundesländern gelten seit 8. November strengere Corona-Regeln für die Rückreise aus Risikogebieten – auch für Beschäftigte im Güterverkehr. Das Kanzleramt nennt nun zwei Optionen, wie Unternehmen trotzdem weiterarbeiten können.

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Berlin. Während des Lockdowns Light gelten in den meisten Bundesländern verschärfte Corona-Regeln für die Rückreise aus Risikogebieten. Mindestens bis Ende November unterliegen in solchen Fällen nun auch Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr grundsätzlich fast überall für zehn Tage einer Quarantänepflicht. Vorzeitig beenden lässt diese sich oft erst frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test. Das erschwert die Arbeit vieler Transportunternehmen.

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist diese Berufsgruppe davon nur noch ausgenommen, wenn sie sich bis zu 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat. In Bayern und Berlin ist ein Aufenthalt von maximal 72 Stunden in Deutschland beziehungsweise dem entsprechenden Bundesland…

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