In seinem aktullen Urteil hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berechtigt ist, gegen Typengenehmigungen zu klagen. Dies bedeutet, dass die DUH mittels derartiger Klagen die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilten Typengenehmigungen eines Großteils der Dieselautos (EURO 5 und EURO 6) anfechten und – im Falle eines Klageerfolgs – deren Stilllegung gerichtlich durchsetzen kann.
Der EuGH hat mit seinem heutigen Urteil die Rechte der Verbraucher gegen Autohersteller, die bei der Zulassung getrickst haben, erneut massiv gestärkt und nochmals ausdrücklich festgestellt, dass sog. „Thermofenster“ illegal sind.
Andererseits folgt aus der heutigen EuGH-Entscheidung auch eine ernste Gefahr für Dieselfahrer:
Die Klage der DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein läuft weiter und es ist zu erwarten, dass Diesel-Pkw mit EURO 5- oder EURO 6-Norm aus dem Verkehr gezogen und damit praktisch von einem auf den anderen Tag wertlos werden, weil der Hersteller illegale Abschalteinrichtungen in diesen Fahrzeugen verbaut hat.
Für viele Dieselfahrer dürfte dies bedeuten, dass ihre Fahrzeuge (trotz Software-Updates) eine Stilllegung erwartet, wenn die DUH erfolgreich ist.
Der EuGH hat (erneut) klargestellt:
- Thermofenster sind illegal und müssen entfernt werden. Das ist bei den betroffenen Motoren technisch höchstwahrscheinlich nicht möglich, sonst hätte Volkswagen das Problem schon vor Jahren rechtssicher gelöst. Vereinfacht gesagt, sind im Ergebnis aus Sicht des EuGH betroffene Fahrzeuge mit entsprechender illegaler Motorsteuerungssoftware als illegal aus dem Verkehr zu ziehen.
- Betroffen sind VW- und Audi-Motoren folgender Entwicklungsreihen: EA 189, EA 288, EA 897 und EA 896, die nicht nur in Dieselfahrzeugen von VW und Audi, sondern auch bei Porsche, Skoda und SEAT verbaut worden sind. Daneben aber auch Dieselmotoren anderer Hersteller wie Mercedes, Fiat, BMW u. a.
- Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile im Dieselskandal steigt seit Monaten aufgrund der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung am EuGH bei fast allen Motoren.
- VW und andere Hersteller versuchen dieser Entwicklung entgegenzuwirken und sich auf Verjährung der Ansprüche der Kläger zu berufen.
- Büroräume von FCA und Iveco (Fiat-Gruppe, betroffen sind hier insbesondere Wohnmobile) sind bereits im Sommer 2020 durch die Staatsanwaltschaft und Polizei durchsucht worden. Das Strafverfahren läuft derzeit weiter.
- Auch Mercedes musste einige Niederlagen vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten einstecken.
Der BGH hat aktuell in zwei Verfahren gegen Hersteller, in denen sich die Klageparteien jeweils auf die Illegalität des jeweils verbauten Thermofensters stützen, Termine abgesetzt.