Essen. Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Darauf weist Steuerberater Roland Franz von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen hin. Demnach würden die zum 1. Januar dieses Jahres veröffentlichten Beträge für das Kalenderjahr 2022 unverändert fortgelten.
Demzufolge sind die durch das Bundesfinanzministeriums (BMF) im Schreiben vom 3. Dezember 2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021'' veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
Die jeweiligen Auslandspauschbeträge können auf den Seiten des BMF eingesehen werden.