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Mögliche Insolvenz im Blick: Noch zahlungsfähig?

26.01.2023 08:14 Uhr | Lesezeit: 5 min
VRP Artikel Insolvenzantragspflicht
Kann ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen, liegt der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vor. Es ist der mit Abstand häufigste Grund für Insolvenzanträge
© Foto: mihacreative/stock.adobe-com

Im Falle einer möglichen Insolvenz ist die Antwort auf die Frage „Zahlungsfähig oder bereits zahlungsunfähig?“ wichtig – auch weil eine finanzielle Haftung für den Geschäftsführer bestehen kann. Zwei Experten erläutern Berechnungsmethoden und Hintergründe.

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Die Experten Dirk Herzig, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Partner von Schultze & Braun sowie Stefan Höge von Schultze & Braun erläutern in diesem Gastbeitrag, wie sich eine mögliche Zahlungsunfähigkeit feststellen lässt und warum eine vom Bundesgerichtshof erlaubte vereinfachte Berechnungs-Methode für Transportunternehmen nicht geeignet, beziehungsweise mit Risiken verbunden ist. Sie definieren zudem, was Zahlungsunfähigkeit ist. Höge erstellt seit 1994 Gutachten zur Feststellung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit.

Ein Transportunternehmen, das seine Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann, ist im rechtlichen Sinne zahlungsunfähig. Für die Geschäftsleiter besteht dann die Verpflichtung, innerhalb der gesetzlichen Frist einen Insolvenzantrag zu stellen.

Aufgrund der rückläufigen Aufträge, vielfach unterbrochenen Lieferketten und gestiegenen Diesel- und Energiepreise sind vor allem…

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