Ab 1. Dezember 2023 gilt das neue Lkw-Mautgesetz. Ab diesem Zeitpunkt werden vor allem mittelständische Betriebe der Logistik auf die Übernahme der Mautkosten durch den Verlader oder Endkunden angewiesen sein, um die erhöhten Transportkosten von circa 12 bis 15 Prozent stemmen zu können und weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wie jedoch das Beispiel des Autoherstellers Mercedes Benz zeigt, ist nicht jeder Kunde sogleich bereit, diese Sondersteuer zu übernehmen. Logistiker sollten deshalb ihre Verträge auf eine Preisanpassungsklausel prüfen. Doch was regelt eine solche Klausel überhaupt? Wie ist zu verfahren, wenn sich der Kunde nicht an diese halten will? Und welche rechtlichen Schlupflöcher sollten Frachtführer kennen, soweit eine automatische Preisanpassung nicht vertraglich vereinbart ist?