Das Landgericht München bereitet eine Aufspaltung des zweiten großen Lkw-Kartellprozesses vor. Die Käufer von rund 100.000 Lastwagen in 26 Staaten haben ihre Schadenersatz-Forderung über 590 Millionen Euro wegen Preisabsprachen an das Inkasso-Unternehmen Financialright Claims abgetreten. Das Gericht entschied am Freitag, 14. Oktober, dass Financialright als Klägerin nun bis 18. November auflisten muss, in welchen Staaten wie viele Lastwagen gekauft wurden. Dann könnte über einen Teil der meist sehr komplizierten Streitfälle in einem oder mehreren abgetrennten Verfahren gesondert verhandelt werden.
Das Gros der Klage betrifft Lkw-Käufe in Deutschland. Hierzu erwartet das Gericht Ende Oktober oder Anfang November ein Sachverständigen-Gutachten. Die Lkw-Hersteller bestreiten, dass durch ihren Austausch den Käufern überhaupt ein Schaden entstanden sei. Ein von Financialright beauftragter Professor hatte dagegen einen durchschnittlichen Schaden von mehreren Tausend Euro pro Lastwagen errechnet. Mit einer Abtrennung von Käufen und Leasingvorgängen in anderen Staaten hofft das Landgericht, die schiere Masse der Streitfälle besser handhabbar zu machen und die Rechtsprechung zu beschleunigen.
BGH hat eine Sammelklage für zulässig erklärt
Die größte Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgericht München im Februar 2020 abgewiesen, weil Financialright mit der Sammelklage seine Inkasso-Erlaubnis überschreite. Inzwischen hat aber der BGH eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Die Berufung von Financialright gegen das Urteil im ersten Verfahren liegt beim Oberlandesgericht München.
Die EU-Kommission hatte Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania bis 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hätten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen. Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte bei ihrer Entscheidung offengelassen, ob den Lkw-Käufern ein Schaden entstanden sei. (tb/dpa)