Das Kabinett hat am Mittwoch, 21. Juni, eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Es soll Erleichterungen für Kommunen bringen, zum Beispiel Tempo-30-Zonen einzurichten. Länder und Kommunen könnten künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).
Eine leichtere Anordnung von Tempo-30-Regelungen solle etwa Spielplätze sowie hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege betreffen. Wissing betonte aber erneut, ein flächendeckendes Tempo 30 in Städten werde es nicht geben. Es bleibe bei einer Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts. Es dürfe auch künftig bei der Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kommen. Die «Leichtigkeit» des Verkehrs könne durch Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeschränkt werden, so Wissing. Es müsse sichergestellt werden, dass der Verkehr fließe und Waren in Geschäften ankämen.
Neben Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes nahm das Kabinett auch einen Entwurf zur Änderung der untergeordneten Straßenverkehrsordnung zur Kenntnis, der nun mit den Ländern abgestimmt werden soll. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Ziel ist nach Ministeriumsangaben eine Verabschiedung noch in diesem Jahr.