Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt die Aufhebung der aktuell geltenden Fahrverbote für Lkw bekannt: Neben dem Sonn- und Feiertagsfahrverbots ist auch das sogenannte "Fahrverbot gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung" im Freistaat Bayern im Zusammenhang mit Rettungs-, Hilfs- und Aufräumarbeiten und der Versorgung der Bevölkerung aufgrund der aktuellen Unwetterereignisse in Süddeutschland, aufgehoben.
Im Regelwerk heißt es genauer:
1. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO gestattet, soweit es nachweislich den Rettungs-, Hilfs- und Aufräumarbeiten sowie der Versorgung der Bevölkerung aufgrund der aktuellen Unwetterereignisse in Süddeutschland dient.
2. Abweichend von dem in § 1 FerienreiseV normierten Fahrverbot während der Ferienreisezeit wird das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen an Samstagen während der Ferienreisezeit in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gestattet, soweit es nachweislich den Rettungs-, Hilfs- und Aufräumarbeiten sowie der Versorgung der Bevölkerung aufgrund der aktuellen Unwetterereignisse in Süddeutschland dient.
3. Die Nrn. 1 und 2 gelten auch für Leerfahrten, die in direktem und nachweisbarem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen.
4. Die Ausnahmegenehmigung gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern und gilt ab sofort.