Angesichts der enormen Schäden stellt sie zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.
Die Eckpunkte:
- Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt
- Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen.
- Bei nicht versicherbaren Schäden wird die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
- Unternehmen, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung. Die Hilfeleistungen belaufen sich je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten dabei auf bis zu max. 100 %.
Die entsprechenden Richtlinien werden gerade erarbeitet. Mehr Informationen zu Rechten und Pflichten der Arbeitgeber und -Nehmer finden Sie auf der Webseite der IHK Bayern.