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Haftet der Spediteur für Zollabgaben? - Ein Interview

24.04.2025 10:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Zoll: Puzzleteile mit USA und EU-Flagge
Die Zollpolitik von US-Präsident Trump wirkt sich auch auf deutsche Transport- und Logistikunternehmen aus. Was betroffene Unternehmen wissen müssen, beantwortet eine Expertin der IHK im exklusiven VR-Interview
© Foto: kovop58/ AdobeStock

US-Präsident Donald Trump schockt weltweit mit seiner Zollpolitik. Was Verkäufer und Käufer von Waren sowie Speditionen in punkto Trump-Zölle jetzt in müssen. Dazu ein Interview mit Johanna Wegner, Referatsleiterin Zoll und Außenwirtschaftsrecht der IHK für München und Oberbayern.

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US-Präsident Donald Trump sorgt weltweit für Aufsehen mit seiner Zollpolitik. Verkäufer, Käufer und Speditionen müssen sich jetzt auf die neuen Trump-Zölle einstellen. Johanna Wegner, Referatsleiterin Zoll und Außenwirtschaftsrecht der IHK für München und Oberbayern, erklärt im Interview, was Unternehmen beachten müssen. Ursprünglich sollten für EU-Waren Importzölle von 30 Prozent gelten, doch Trump hat diese vorerst auf zehn Prozent reduziert. Unternehmen müssen sich zollrechtlich korrekt verhalten und alle nötigen Angaben sorgfältig prüfen. Wer den Zoll bezahlt, hängt von den vereinbarten Incoterms ab. Im Handelsrecht können Verträge nur bei höherer Gewalt ohne Schadensersatz ausgesetzt werden. Spediteure sollten ihre Verträge genau prüfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

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