Münster. Die European Pallet Association (Epal) hat sich vor dem Erfurter Landgericht gegen die Falkenhahn AG durchgesetzt: Mit Urteil vom 12. März (Az. 3 O 987/08) untersagt das Gericht Holz-Flachpaletten, die wie Europalette aussehen, jedoch den Einbrand „World im Oval“ tragen, anzubieten oder zu verkaufen. Die Epal hatte im Sommer 2008 Unterlassungsklage erhoben, da unter anderem der Eindruck entstehe, das World-Paletten im Europalettenpool tauschfähig seien. Das Gericht hat in dem jetzt veröffentlichten Urteil den Standpunkt der Epal bestätigt. Die Marken „EUR im Oval“ und „Epal im Oval“ besitzen laut Urteil des Landgerichts Erfurt eine „fast überragende Bekanntheit“, wodurch angesichts der großen Ähnlichkeit des Erscheinungsbildes der Paletten schon die Identität des Ovals als graphischem Bestandteil der Kennzeichnung ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen. Daher stellt das Landgericht Erfurt fest, dass der Einbrand „World im Oval“ eine „unberechtigte Annäherung“ an die Marken „EUR im Oval“ und „Epal im Oval“ bedeutet und hierdurch die Markenrechte der Epal „im Sinne einer rechtswidrigen Beeinträchtigung“ verletzt werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht folgte jedoch dem gestellten Antrag zur Löschung der Marke „World im Oval“ nicht. Hierfür sei das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zuständig. Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist noch nicht rechtskräftig. Daher sei laut Epal davon auszugehen, dass vorläufig noch World-Paletten angeboten werden. (tk)
Gericht untersagt Angebot und Verkauf von „World im Oval“-Paletten
Klage der Epal erfolgreich / World-Paletten im Europalettenpool nicht tauschfähig