Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung am Montag, 14. November, darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt.
Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.
Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.