Lüneburg/Egestorf. Anwohner können einen umstrittenen elf Hektar großen Autohof an der Autobahn A7 bei Egestorf nicht verhindern. Den zwei in 400 und 800 Meter Entfernung wohnenden Klägern seien die Auswirkungen des Autohofes zuzumuten, heißt es in einem heute veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Die Zunahme des Lärms durch den Autohof südlich von Hamburg liege am Rande der Wahrnehmungsschwelle und werde von den vorhandenen Geräuschen der Autobahn überlagert. Auch die Grenzwerte für Luftschadstoffe würden nicht überschritten. Einen Antrag von Umweltschützern auf einen Planungsstopp hatte das Gericht bereits im Sommer zurückgewiesen. Dem US-amerikanischen Öl- und Raststättenkonzern Flying J liegt seit Oktober die Baugenehmigung vor für 300 gebührenpflichtige Lastwagen-Stellplätze, 140 Auto-Parkplätze, eine Großtankstelle mit Benzin der eigenen Marke, Restaurantbetriebe und Läden. Auch eine rund sechs Hektar große Grünfläche wird angelegt. Die Anlage soll bis zum Sommer 2010 in Betrieb gehen. Später soll auch noch ein Motel gebaut werden. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (Az.: 2 B 92 und 93/08) können die Anwohner noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Dort ist seit September auch ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan anhängig. Auch an anderen Orten in der Nordheide wehren sich Bürger gegen versiegelte Flächen, einseitige Logistik-Ansiedlungen und Lärm entlang der Autobahnen. In Thieshope kämpft eine Bürgerinitiative gegen ein Logistikzentrum auf 45 Hektar Fläche am Maschener Kreuz an der A7. In Rade-Mienenbüttel wollen Bewohner den 80 Hektar großen sogenannten LogPark Hamburg an der Autobahn A 1 verhindern. (dpa/sb)
Flying J darf Autohof an A7 bauen
Gericht gibt US-Unternehmen Recht: Anwohner können Riesen-Autohof südlich von Hamburg nicht verhindern