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Firmen in Baden-Württemberg müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen

12.07.2024 09:04 Uhr | Lesezeit: 3 min
Corona-Soforthilfen Stempel
Dank einiger Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg könnte eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für Unternehmen bald vom Tisch sein
© Foto: Wolfilser/ AdobeStock

Das Verwaltungsgericht Freiburg fällte erste Urteile in Musterverfahren zur Angelegenheit der Corona-Soforthilfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte jedoch bereits ein Fingerzeig für eine mögliche zweite Instanz sein.

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Gute Nachrichten für Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die Corona-Soforthilfen erhalten haben und diese nun zurückzahlen sollten: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 11. Juli in sechs Musterverfahren die Rückforderungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg aufgehoben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die eines der Verfahren betreut, sieht dies als großen Erfolg für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Das Gericht stufte die Rückforderung der L-Bank als rechtswidrig ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber ein Hinweis für eine mögliche zweite Instanz sein (Az.: 14 K 1308/24). Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Unternehmen, sich juristisch beraten zu lassen, beispielsweise über einen Online-Check auf einer Spezialwebsite der Kanzlei.


Wie es zu den Verfahren kam

Im Jahr 2023 kam es plötzlich zu Rückforderungen der Corona-Hilfen, die ursprünglich als unbürokratische Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler angekündigt wurden. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte versprochen, dass keine Rückzahlung erforderlich sei. In Baden-Württemberg nutzten über 250.000 kleine und mittlere Unternehmen diese Hilfen. Doch nun müssen viele Unternehmen um ihre Existenz fürchten, da sie die Hilfen zurückzahlen sollen. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 60.000 Selbstständige und Kleinunternehmen angeschrieben, um sich wegen einer möglichen Rückzahlung zu melden und nachzuweisen, dass die Einnahmeausfälle tatsächlich so hoch waren wie während der Lockdowns geschätzt. Gegen diese Bescheide gingen zahlreiche Klagen bei den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg ein.



Urteile könnten Vorbild für weitere Verfahren in andern Bundesländern sein

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat nun in sechs Musterverfahren entschieden, dass die Rückzahlungsbescheide aufgehoben werden. Die Urteilsbegründung wird in einigen Wochen erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die L-Bank Berufung einlegen wird. Die 14. Kammer des VG Freiburg beschäftigte sich in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli 2024 intensiv mit dem Zweck der Soforthilfe, wie er in den Förderrichtlinien, Verwaltungsvorschriften und FAQ beschrieben ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt fest, dass die Bewilligungsbescheide nur wegen einer Zweckverfehlung widerrufen werden durften. Wenn dieser Zweck jedoch nicht genau bestimmt ist, geht der Widerruf ins Leere und der Bewilligungsbescheid bleibt bestehen. Das Gericht hat die Sachlage offenbar ähnlich beurteilt und daher die Bescheide aufgehoben.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass die Urteile aus Freiburg Vorbildcharakter für andere Verfahren im Land haben werden. Für viele Unternehmen, Selbstständige, Soloselbständige und Freiberufler war die Corona-Pandemie eine nervenaufreibende und existenzbedrohende Zeit. Die Corona-Soforthilfe kam zur richtigen Zeit und war ein Segen. Die jetzt erhobenen Rückforderungen stellen eine kaum zu bewältigende finanzielle Belastung dar und bedrohen erneut die Existenz der Betroffenen. Die Rückforderungen widersprechen der versprochenen unbürokratischen Unterstützung. 


Welche rechtlichen Schritte können Unternehmen noch angehen, um die Rückforderungen zu verhindern

Unternehmen, die mit Rückforderungen von Corona-Soforthilfen konfrontiert sind, haben noch mehrere rechtliche Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen:

  1. Widerspruch einlegen: Sobald ein Rückforderungsbescheid eingeht, sollten Unternehmen umgehend Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids.
  2. Anwaltliche Beratung einholen: Es ist ratsam, einen auf dieses Thema spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.
  3. Klage einreichen: Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Viele Unternehmen haben bereits diesen Weg beschritten und in einigen Fällen Erfolg gehabt.
  4. Prüfung der individuellen Situation: Ein Anwalt kann helfen, die spezifische Situation des Unternehmens zu analysieren und zu prüfen, ob die Rückforderung gerechtfertigt ist. Dabei werden die ursprünglichen Bewilligungskriterien und eventuelle nachträgliche Änderungen berücksichtigt.
  5. Vergleich mit anderen Bundesländern: Da es Unterschiede in den Regelungen zwischen den Bundesländern gibt, kann ein Vergleich mit anderen Ländern möglicherweise Argumente für die eigene Situation liefern.
  6. Prüfung formaler Mängel: In einigen Fällen wurden Rückforderungsbescheide aufgrund formaler Mängel für rechtswidrig erklärt. Ein Anwalt kann prüfen, ob solche Mängel auch im konkreten Fall vorliegen.
  7. Rechtsschutzversicherung prüfen: Falls vorhanden, sollte geprüft werden, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen übernimmt.

Es ist wichtig zu betonen, dass schnelles Handeln entscheidend ist. Die Fristen für Widerspruch und Klage sind begrenzt, daher sollten betroffene Unternehmen so bald wie möglich rechtliche Schritte einleiten.



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