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Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert Nachbesserung der StVO-Reform

22.05.2020 14:50 Uhr
StVO, Straßenverkehrs-Ordnung, Würfel
Die Verbändeallianz des Bau- und Ausbauhandwerks kritisiert insbesondere die neuen Halteverbotsregelungen der reformierten StVO
© Foto: p365.de/Adobe-Stock

Nach der geänderten Straßenverkehrsordnung kommt von vielen Seiten Kritik. Auch von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, die die speziellen Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs bei der Novellierung der StVO nicht angemessen berücksichtigt sieht.

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Berlin. Laut Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) bedarf es einer Anpassung der Ende April geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO), denn sie habe erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Bauwirtschaft. Der Pressemitteilung der Vereinigung zufolge führen die ausgeweiteten Halteverbote und erhöhten Bußgelder dazu, dass die Ausführungen von Bauaufträgen erheblich erschwert werden. Weiter heißt es, die speziellen Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs seien bei der Novellierung der StVO nicht angemessen berücksichtigt worden.

Die Verbändeallianz des Bau- und Ausbauhandwerks kritisiert demnach insbesondere die neuen Halteverbotsregelungen. Die baugewerblichen Betriebe mit ihren oftmals schweren Werkzeugen und Materialien müssten weiterhin ihre Baustellen direkt erreichen, auch wenn die gesamte Umgebung zugeparkt sei oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind, auf denen nunmehr Halteverbote herrschten.

Unternehmen fürchten Strafen und fahren deshalb Baustellen nicht an

Zudem würden die nun erhöhten Bußgelder dazu führen, dass Fahrer sehr schnell mit Punkten und Führerscheinverlust bedroht werden. Dies könne zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe führen. In der Konsequenz könnten die Betriebe ihren Beschäftigten bestimmte Aufträge in innerstädtischen Lagen kaum noch zumuten.

Unmittelbar nach Änderung der StVO hätten außerdem Baustofflieferanten angekündigt, solche Baustellen nicht mehr beliefern zu können, die sich an einem Radweg oder Schutzstreifen befinden, falls es rund um das Bauvorhaben keine andere Möglichkeit zum Entladen ohne Behinderung gebe. Ohne die Anlieferung von Baumaterial und Geräten komme aber die Bautätigkeit zum Erliegen. (ja)

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