Berlin. Die Beförderung von Gefahrgut soll neu geregelt werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vorgelegt. Seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes 1997/98 seien Entwicklungen im internationalen Recht, im Recht der Europäischen Union und im Prüf- und Zulassungswesen eingetreten, die eine Fortentwicklung des Gesetzes in mehreren Bereichen erfordere, heißt es zur Begründung. So gebe es unter anderem Änderungen im Bereich der europäischen Binnenwasserstraßen und bei den verkehrsträgerspezifischen Behältern für die Beförderung gefährlicher Güter. Der Bundesrat setzt sich in seiner Stellungnahme für die Änderung einer „offensichtlichen Unrichtigkeit" im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ein. Es geht dabei um die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bei Ahndung von Verstößen von Unternehmen bestehen. Es seien im ADR zwar detaillierte Pflichten normiert, aber keine ausdrückliche Ermächtigungsnorm enthalten, welche den Behören als Rechtsgrundlage für Verfügungen gegenüber den Betreibern diene. Deshalb schlägt die Länderkammer eine eindeutige Ermächtigungsnorm zum Erlass von Verfügungen im Gefahrgutbeförderungsgesetz vor. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag bereits zugestimmt. (sb)
Bund will Gefahrgut-Transport neu regeln
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vor