Berlin. Eine vom Deutschen Städte- und Gemeindebund ins Gespräch gebrachte Abgabe für einen Paketversand weist der Bundesverband E-Commerce und
Versandhandel Deutschland (BEVH) zurück. Die alte Forderung nach einer „Paketversandsteuer“ werde „dadurch nicht besser, dass sie diesmal vom Deutschen Städte- und Gemeindebund wiederholt wird“, sagte BEVH-Hauptgeschäftsführers Christoph Wenk-Fischer.
Eine Paketversandsteuer bestrafe diejenigen Händler überall im Land, die in den vergangenen 25 Jahren schon in die Digitalisierung des Handels und in den Aufbau eines gerade jetzt sich bewährenden, zuverlässigen Versorgungsnetzes investiert haben, sagte Wenk-Fischer und fügte hinzu: „Sie bestraft zudem diejenigen Händler mit Läden in den Städten und auf dem Land, die im Shutdown die Chance ergriffen haben, ihr Geschäft immerhin digital geöffnet zu halten – vielfach gerade durch den Verkauf über Online-Marktplätze.“
„Verkauf von Eintrittskarten fürs Museumsdorf“
Stattdessen belohne eine solche Steuer diejenigen, „die sich den Herausforderungen der Digitalisierung verweigern“ sowie diejenigen, die „durch überhöhte Mieten und fantasielose Planung jahrelang zur Verödung des Stadtbildes beigetragen haben“. Eine solche Steuer bediene diejenigen, die „einem Bild von Innenstadt nachhängen, dass es so in Wirklichkeit nie gegeben hat. Eine Paketversandsteuer wäre nichts anderes als der Verkauf von Eintrittskarten fürs Museumsdorf“, sagte der BEVH-Hauptgeschäftsführer abschließend.
Der Städte- und Gemeindebund hatte eine Abgabe für den Onlinehandel zur Unterstützung der Innenstädte gefordert. Als Grund hatte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg angeführt, dass sich infolge der Corona-Lockdowns immer mehr Menschen daran gewöhnt hätten, Einkäufe online zu erledigen und dieser Trend wohl auch nach der Pandemie anhalten werde. (tb)