Die Finanzämter im Land werden „alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entgegenzukommen“, teilte das Finanzministerium von Baden-Württemberg mit. „Im Land sind durch das Hochwasser große Schäden entstanden, die wir derzeit noch gar nicht ganz erfassen können. Jede Hilfe ist jetzt notwendig. Die Finanzämter werden Betroffene durch steuerliche Erleichterungen unterstützen“, kündigte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) an.
Konkrete Erleichterungen seien zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen sei es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Betroffenen sollen sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden, so das Landesfinanzministerium. Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann hier abgerufen werden. Den sogenannten Katastrophenerlass zu den steuerlichen Maßnahmen finden Sie hier.