Nachdem bei leichteren Krankheitssymptomen die telefonische Krankschreibung bereits beschlossen wurde, brauchen auch Eltern, die ein krankes Kind betreuen müssen, für Bescheinigungen nicht extra in die Arztpraxis kommen. Möglich sein soll dies ab 18. Dezember, wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von Donnerstag hervorgeht. Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können - wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.
Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu müssen sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Ein kürzlich beschlossenes Gesetz regelt laut Gesundheitsministerium eine Erhöhung der Zahl der Tage, für die man Kinderkrankengeld beantragen kann. Nach Corona-Sonderregelungen wären es ab 2024 eigentlich wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr gewesen - das Gesetz erhöht die Zahl für 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil.