Brüssel. Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Mit ihr steht ein attraktives Förderprogramm für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge sowie einer entsprechenden Tank- und Ladeinfrastruktur und Machbarkeitsstudien bereit.
Konkret umfasst die Förderrichtlinie drei Elemente:
- Anschaffungen von neuen, klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 werden mit einer Förderung in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug unterstützt.
- Eine für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur erhält eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
- Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung beziehungsweiser einer Erweiterung entsprechender Infrastruktur fördert die EU-Kommission mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI etwa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie etwa fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Nähere Details der Förderung sind auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu finden.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung der Europäischen Kommission ist eine Aufnahme von Wasserstofftankstelleninfrastruktur in die Förderung für die nächsten Förderaufrufe geplant. Ein Förderaufruf für Wasserstofftankstelleninfrastruktur im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologie (NIP) wird zudem in der zweiten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht. (ste)