Wer als LKW-Fahrer auf der Autobahn nach links zieht, sollte den rückwärtigen Verkehr im Auge behalten. Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil ein nachfolgender Autofahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, haftet nämlich der LKW-Fahrer allein. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München selbst dann, wenn der PKW-Fahrer rein technisch gesehen noch hätte bremsen können.
Im konkreten Fall hatte der Autofahrer 1,2 Sekunden zu spät reagiert und war deswegen auf den ausscherenden LKW aufgefahren. Aus dieser verzögerten Reaktion folge jedoch kein Schuldvorwurf, so die Richter. Selbst bei regelgerechtem Verhalten wie einem Blick in den Rückspiegel oder einem Schulterblick seien Kraftfahrer üblicherweise für etwa eine Sekunde vom Blick nach vorne abgelenkt.
Oberlandesgericht München
Urteil vom 8. April 2011
Aktenzeichen: 10 U 5122/10
Deka 1803
Karlheinz Böckmann
Himeros
Tobias Eiseler
Armin Birkett