Am Freitag, 27. Januar, ging der 61. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar zu Ende. Mit Blick auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, er begrüße das klare Bekenntnis der Experten zu einer EU-weit einheitlichen Regelung für den technischen Zugang zu Fahrzeugdaten in einem standardisierten Format.
Die bisherigen Angebote zur Bereitstellung von Fahrzeugdaten durch die Hersteller müssten im Kontext der angekündigten europäischen Gesetzesinitiativen erweitert werden, so der TÜV-Verband. Im Mittelpunkt soll aus Sicht des Verbandes eine „Datentreuhänderlösung“ für einen unabhängigen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Daten stehen. Der unabhängige Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen bezeichnete der TÜV als ein „Kernelement der Weiterentwicklung von Fahrzeuguntersuchungen und im Interesse der Verkehrssicherheit als auch des Klima- und Umweltschutzes“.
Ein unabhängiges Datentreuhändermodell könne hier Fortschritte bei der Verkehrssicherheit durch die Auswertung eines höheren Maßes an Daten von Unfällen mit schweren Folgen, verkehrssicherheitsrelevanten Zwischenfällen und „Beinahe-Unfällen“ ermöglichen. Außerdem könne durch die unabhängige Auswertung von Sensor-, Kamera- und Systemstatusdaten moderner Assistenzsysteme Fortschritte bei der Fahrzeugtechnik erzielt werden. Dies stelle auch „ein klares Bekenntnis zum Datenschutz als Chance für eine Marktdifferenzierung im globalen Wettbewerb dar“.
Der TÜV-Verband hat vor diesem Hintergrund mit einem sogenannten „TrustCenter“ ein Modell in die politische Debatte gebracht, das einen wesentlichen Baustein für die Zukunft der Sicherheit darstelle. (tb)