Am Montag 9. Oktober hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Kurier-, Express- und Paketbranche kontrolliert. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.
Prüfgegenstand waren die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, illegale Ausländerbeschäftigung sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen.
Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 56 Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta, Nienburg und Diepholz unterwegs und haben 145 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Nach vorläufigen Ergebnissen gab es 18 Sachverhalte, die weitere Prüfungen erfordern.
Konkret handelt es sich dabei in 15 Fällen um Anhaltspunkte, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. In einem Fall besteht die Vermutung das der Mindestlohn nicht eingehalten wurde. Darüber hinaus wurden in zwei weiteren Fällen die Ermittlungen aufgenommen, in denen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen ausgeübt wurden.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
BIEK-Vorsitzender Marten Bosselmann zu den Schwerpunktprüfungen des Zolls in der Paketbranche
BIEK-Vorsitzender Marten Bosselmann kommentiert die Ergebnisse der Kontrollen wie folgt: "Jeder Fall ist einer zu viel und wir sind froh, dass diese Vergehen aufgedeckt wurden. Die Rede ist auch von 2000 Fällen, in denen sich erste Hinweise ergaben, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. Es ist erfahrungsgemäß zu erwarten, dass es sich bei den Verdachtsfällen – die Betonung liegt auf dem Verdacht, es gilt die Unschuldsvermutung – mehrheitlich um kleinere Ordnungswidrigkeiten handelt, sofern sich der Verdacht bestätigen sollte. Hier wäre allen geholfen, wenn die FSK einheitlich und transparent kommunizieren würde: Wie viele Unternehmen wurden befragt und sind betroffen? Wie ist das Verhältnis von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten? Hier brauchen wir mehr Klarheit, um zu wissen, wie Missstände beseitigt werden können."
Aber auch die Auditierungssysteme der Mitgliedsunternehmen und das staatlich akkreditierte Zertifizierungssystem PQ KEP trügen dazu bei, dass sich die Arbeitsbedingungen in der gesamten Paketbranche deutlich verbessert hätte. Dies alles zeige laut Bosselmann: "Gemeinsam mit dem Zoll sorgen die Paketdienstleister dafür, dass die ‚schwarzen Schafe‘ immer weniger werden. Denn nur anständige Unternehmen, die für ordentliche Arbeitsverhältnisse sorgen, können heute und in Zukunft das hohe Leistungsniveau der Branche überhaupt ermöglichen.“