EPAL-Holzpaletten sind gemäß dem ISPM 15-Standard behandelt und uneingeschränkt für den Warenverkehr außerhalb der EU verwendbar. Darauf weist die European Pallet Organsiation (EPAL) vor dem Hintergrund des nahenden Brexit hin. Während für den Warentransport innerhalb der EU eine Behandlung des Holzes zum Schutz vor Schädlingen nicht verpflichtend sei, sei der ISPM 15-Standard bei der Einfuhr in Drittländer, zu denen ab 1. Januar 2021 auch Großbritannien zählt, vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung des Standards könne die Einfuhr der gesamten Ware verweigert werden, warnt die EPAL.
Hitzebehandlung in Trockenkammern
Der ISPM 15-Standard fordert die Behandlung von Vollholz mit einer anerkannten Maßnahme. Dies werde bei allen EPAL-Paletten durch eine Hitzebehandlung (Heat Treatment) in Trockenkammern erzielt. Erkennbar sei dies am Einbrand der Mittelklötze mit der IPPC-Kennzeichnung und der IPPC-Nummer des Lizenznehmers sowie an der Abkürzung HT. (mh)