Berlin. Die Bundesregierung will einen weiteren Rückgang der betrieblichen Ausbildung in Folge der Corona-Krise vermeiden. Das Kabinett billigte deshalb am 17. März Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU), das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ auszubauen. Es sieht unter anderem eine Verdopplung der Ausbildungsprämien vor.
Profitieren können davon künftig auch Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern. Bisher lag die Grenze bei 249 Mitarbeitern. Die vom Bundeskabinett beschlossene Ausweitung des Programms sieht insgesamt ein Fördervolumen von 500 Millionen für dieses und 200 Millionen Euro für das nächste Jahr vor. Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:
Höhere Prämien
Die Ausbildungsprämie für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, wird rückwirkend zum 16. Februar 2021 verlängert – zunächst in bisheriger Höhe. Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien pro Ausbildungsplatz verdoppelt: Von 2000 auf 4000 Euro für Unternehmen, die ihre Ausbildungsquote halten und von 3000 Euro auf 6000 für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz. Diese Änderungen treten ab 1. Juni 2021 in Kraft.
Zuschüsse für Ausbilder
Auch den Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, will die Bundesregierung verbessern. Künftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
Außerdem sollen ausbildende Kleinstunternehmen einen Sonderzuschuss in Höhe von 1000 Euro erhalten, die im aktuellen Lockdown ihre Geschäftstätigkeit nicht oder nur im geringen Umfang wahrnehmen durften und die Ausbildung dennoch fortgeführt haben.
Änderung bei Übernahmeprämie
Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages das übernehmende Unternehmen unterstützt.
Verbesserte Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung
Auch die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird verbessert. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8100 Euro gezahlt werden. Auch könne künftig der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten.
Darüberhinaus unterstützt die Bundesregierung pandemiebetroffene Unternehmen bei externen Prüfungsvorbereitungslehrgänge. Dafür erhalten Ausbildungsbetriebe je Auszubildender einmalig 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 500 Euro.
Um die Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Ausbildungsbetriebe an die für sie zuständige Agentur für Arbeit wenden und den Antrag auf Förderung über ein Antragsformular stellen. Dieses können sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit aufrufen. (sn)