Luxemburg/Bonn. Privatisierte Postdienste sind in künftig nicht mehr zwingend mehrwertsteuerpflichtig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg in einem Rechtsstreit zwischen der englischen Royal Mail und dem holländischen Postanbieter TNT entschieden. Demnach gilt die Befreiung von der Mehrwertsteuer nun nicht mehr nur für staatliche Einrichtungen, sondern für alle Anbieter von sogenannten Post-Universaldiensten. Ein Universaldienst ist ein flächendeckendes Angebot für jede Region zu gleichen Preisen. In Deutschland ist die Mehrwertsteuerbefreiung bei der Deutschen Post AG umstritten. Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Mehrwertsteuerbefreiung von Geschäftskunden der Deutschen Post Ende des Jahres auslaufen. Diese Pläne stießen vermehrt auf Kritik. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezeugt nun indirekt auch die Mehrwertsteuerbefreiung bei der Deutschen Post. (dpa)
Universal-Postdienste von Mehrwertsteuer befreit
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof hängt die Steuerpflicht von Art und Umfang des Dienstes ab