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Transport-Trainer: Mitarbeiter jährlich unterweisen

12.05.2023 08:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Jährliche Unterweisung
Richtig eingesetzt können E-Learnings viel Zeit sparen
© Foto: Montage: New Africa/stock.adobe.com, Screenshot Transport-Trainer

Arbeitsschutz-Schulungen sind wohl die bekannteste Form der Mitarbeiter-Unterweisungen – die Pflicht ist dabei bereichsübergreifend geregelt. Mit dem Transport-Trainer unterstützen wir Sie dabei, dieser Pflicht nachzukommen.

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Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen in Deutschland vor, ihre Mitarbeiter zu unterweisen. Doch was heißt das eigentlich?

Die Pflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter ist branchenübergreifend geregelt und im Arbeitsschutzgesetz sowie den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verankert. So haben alle Arbeitgeber die Pflicht, ihre Beschäftigten über Sicherheit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Dabei hat die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit laut § 1 Arbeitsschutzgesetz in allen Tätigkeitsbereichen Priorität.

Die schwer zu deutende Formulierung „ausreichend und angemessen“, wird in den Vorschriften der DGUV genauer definiert. Hier heißt es: „Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen“. Die Vorschriften der DGUV sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht im Schadenfall die Zahlungsverweigerung der Unfallversicherung.


Auszug aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Unterweisung"

" (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden..."



Unterweisen ist mehr als ein „notwendiges Übel“

Es ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten sowie ein Aspekt guter Führungskultur in jedem Unternehmen. Mit jeder Unterweisung qualifizieren Sie ihre Mitarbeiter. Denn Situationen wie Unfälle oder Gesundheitsgefährdungen entstehen meist durch menschliches Fehlverhalten. Mit Hilfe der Unterweisung vermitteln Sie den Mitarbeitern die Kompetenz, diese Situationen zu erkennen und zu vermeiden. Beherzigt das Personal das vermittelte Wissen, ist das positiv für jedes Unternehmen: Wissen wird vertieft, die Sicherheit erhöht sich, weniger Mitarbeiter fallen durch Krankheit oder Verletzungen aus, Betriebsabläufe werden seltener gestört, und somit steigt die Produktivität.


Zusatzregel für Speditionsbranche

Mit Sicherheits- und Gesundheits-Unterweisungen allein ist es in der Speditionsbranche nicht getan. Artikel 33 der EU-Verordnung 165/2014 bezieht sich zusätzlich und ausdrücklich auf das Kontrollgerät. Dort wird die Schulung der richtigen Bedienung verlangt, und zwar unabhängig von der Geräteversion.



Welche Themen müssen unterwiesen werden?

Generell gilt: Unterweisungen müssen immer an die jeweilige Tätigkeit des Arbeitsplatzes angepasst sein. Basis der Mitarbeiter-Unterweisungen ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier muss der Unternehmer, grob zusammengefasst, die tatsächlichen Gefährdungen seines Betriebs, die von Arbeitsmitteln und Anlagen sowie der Arbeitsplätze ausgehen, erfassen, analysieren und beurteilen. Aus dieser Beurteilung heraus, ergeben sich die individuellen Unterweisungs-Themen. Schlussendlich wird es eine Mischung aus allgemeingültigen Themen, wie zum Beispiel Erste-Hilfe-Maßnahmen und Pflichten der Beschäftigten, branchenrelevanten Themen, wie der Unfallprävention für Lkw-Fahrer, und unternehmensspezifischen Inhalten, wie die Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.

Den Berufsbereich Lkw-Fahrer betreffen unter anderem die Themen Ladungssicherung, Abfahrtkontrolle, Sozialvorschriften, Geschwindigkeit und Abstand sowie Bedienung des Tachographen (Auswahl an Themen).

Wann muss unterwiesen werden?

Ist der Unterweisungsbedarf geklärt, kommt schnell die Frage nach der zeitlichen Abfolge auf. Grundsätzlich muss vor der Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung) und danach in regelmäßigen Abständen (Wiederholungsunterweisung) unterwiesen werden. Zusätzlich können situationsabhängige Unterweisungen hinzukommen. Das wäre im Fall eines Beinaheunfalls oder Unfalls.

Sofern sich die Gefährdungssituation und die Arbeitsaufgabe nicht geändert hat, ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen, um den Mitarbeitern die Inhalte wieder in Erinnerung zu rufen. Einige Sondervorschriften des Arbeitsschutzes sehen außerdem eine halbjährliche Unterweisung vor (Jugendarbeitsschutzgesetz § 29).


  • Erstunterweisung: Vermittelt Wissen und Können, schafft Verständnis und motiviert zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Wiederholungsunterweisung: Bespricht Probleme, holt bereits Gelerntes wieder ins Gedächtnis, frischt Wissen auf, vermittelt neue Regelungen
  • Situationsabhängige Unterweisung: Vermittelt erneut Wissen und künftigen Umgang mit besonderer Situation (z.B. Unfall)


Wie ist zu unterweisen?

„Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar“ – so steht es in der DGUV Regel 100-001. Weiter wird darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von E-Learnings darauf zu achten ist, dass „diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.“

Werden diese Grundsätze beherzigt, sind digitale Unterweisungen sinnvoll und sollten da eingesetzt werden, wo die angestrebte Kompetenz auch auf elektronischem Wege erreichbar ist – vorausgesetzt es steht im Betrieb jederzeit ein Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.

Richtig eingesetzt bieten Online-Unterweisungen viele Vorteile, wie Zeit- und Kostenersparnis, zeitliche und räumliche Flexibilität und Mehrsprachigkeit. Digitales Lernen kann überall und jederzeit stattfinden – und sofern gewünscht, auch in kleine „Unterweisungs-Happen“ unterteilt werden. So können die Beschäftigten beispielsweise auch in ihrem eigenen Tempo lernen.

Dabei gilt es, als Unternehmen, stets die Vorteile der Online-Unterweisung mit denen des Präsenzlernen zu verknüpfen. Bei Präsenzveranstaltungen steht der persönliche Kontakt sowie praktische Übungen im Vordergrund. Der elektronische Weg ermöglicht hingegen ein individuelles Lern-Tempo, Wissenstest sowie die passende Sprachauswahl. Speziell bei Wiederholungsunterweisungen kommen diese Vorteile zum Tragen.

Pflicht-Unterweisung mit dem Transport-Trainer

Mit dem Transport-Trainer aus dem Verlag Heinrich Vogel, in dem auch die VerkehrsRundschau erscheint, können Unternehmer einfach und effizient der gesetzlichen Unterweisungspflicht nachkommen, vom Arbeitsschutz bis hin zum Praxistraining der verschiedenen Kontrollgeräte. Alle Online-Unterweisungen schließen mit einem Abschlusstest und einem Zertifikat ab, das als Dokumentation für den Schulungsnachweis dient.

Auch im VerkehrsRundschau-Abo enthalten

VerkehrsRundschau-Abonnenten können den neuen Weiterbildungsbereich Transport-Trainer kostenfrei im VerkehrsRundschau plus-Portal nutzen.

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