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Schweizer Nationalrat gibt grünes Licht für zweiten Gotthard-Straßentunnel

25.09.2014 10:50 Uhr
Schweizer Nationalrat gibt grünes Licht für zweiten Gotthard-Straßentunnel
Der bestehende Gotthard-Straßentunnel soll saniert werden. Vorher soll eine zweite Röhre gebaut werden.
© Foto: Picture Alliance/Rolf Haid

Nach einer hitzigen Debatte stimmt das Schweizer Parlament für den Bau der zweiten Röhre, die den Alpendurchgang während der Sanierung des bestehenden Tunnel gewährleisten soll.

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Bern. Der zweite Gotthard-Straßentunnel soll gebaut werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch nach einer emotional geführten Debatte mit 109 zu 74 Stimmen entschieden. Er entscheidet damit über den Plan des Bundesrats, die Sanierung des bestehenden Gotthard-Straßentunnels mit dem Bau einer zweiten Röhre abzuwickeln. Nötig ist der zweite Tunnel in den Augen des Bundesrates, um während der Totalsanierung die Strassenverbindung durch den Gotthard offen halten zu können. Weil der Ständerat – neben dem Nationalrat die zweite Parlamentskammer und Vertretung der Kantone - schon zugestimmt hat, ist die Vorlage nun bereit für die Schlussabstimmung am kommenden Freitag, die nur als Formsache gilt.

Der neue Gotthard-Straßentunnel soll ab etwa 2020 innerhalb von sieben Jahren gebaut werden. Anschließend soll der bestehende, 1980 eröffnete Straßentunnel gesperrt und saniert werden. Ab etwa 2030 sollen dann beide Tunnels je einspurig betrieben werden.

Gegner befürchten Verkehrszunahme und drohen mit Referendum

Gegen die Vorlage stellten sich SP, Grüne und Grünliberale. Die Gegner argumentierten während der dreistündigen Debatte mit der Befürchtung, dass nach der Inbetriebnahme beider Tunnels über kurz oder lang in jeder Richtung auf zwei Spuren gefahren werde. Die neue Röhre würde damit den Alpenschutz-Artikel in der Bundesverfassung aushebeln. Die Opposition kündigte laut Schweizer Medien bereits ein Referendum an damit die Schweizer Bürger das letzte Wort über den Bau des Tunnels haben. Eine Volksabstimmung könnte 2015 erfolgen.

Befürworter und auch die Schweizer Verkehrsministerin Doris Leuthard verwiesen auf Verfassungsbestimmungen, die einen Ausbau der Kapazität am Gotthard verunmöglichten. Ohne Volksabstimmung könne der Betrieb von je zwei Fahrspuren pro Richtung nicht aufgenommen werden. Der Bundesrat will zudem das Betriebsregime mit je einer Fahrspur gesetzlich verankern. (diwi)

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