Das europäische Parlament und die EU-Länder haben sich auf strengere Regeln für die Ausfuhr von Abfall in Drittländer geeinigt. Außerdem sollen die Vorschriften es erleichtern, Abfall als Ressource zu nutzen, wie die Europäische Kommission mitteilt. Sie begrüßt die Entscheidung von Parlament und Rat.
Demnach soll künftig die Ausfuhr von Plastikabfällen aus der EU in Länder außerhalb der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit) verboten sein. Damit will die Europäische Union Umweltzerstörungen und Gesundheitsprobleme verhindern, die durch den Abfall in diesen Drittländern entstehen.
So gehören etwa Staaten in Afrika und Asien sowie eines großen Teils von Südamerika nicht zu den Mitgliedsstaaten der OECD. Das Verbot gilt zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln. Fünf Jahre nach Inkrafttreten können Drittländer aber Ausnahmen für eine erneute Einfuhr beantragen, allerdings nur wenn sie strenge Auflagen, auch an die Anlagen erfüllen.
Denn recyclebare Abfälle dürfen künftig nur noch in Nicht-OECD-Länder ausgeführt werden, wenn diese Länder sicherstellen, dass der Müll dort auch nach entsprechenden Umwelt- und Arbeitsschutz- sowie arbeitsrechtlichen Standards behandelt wird. Dafür soll die EU-Kommission eine Liste von erlaubten Empfängerländern bereitstellen, wie es in einer Mitteilung des Parlaments heißt.
Strengere Kontrollen auch bei OECD-Mitgliedsländern
Aber auch für OECD-Länder sind strengere Regeln vorgesehen. So soll die Kommission die Abfallausfuhren in diese Drittländer kontrollieren. Wenn die Abfallausfuhren im Bestimmungsland zu Umweltproblemen führen, soll die Kommission Maßnahmen dagegen ergreifen.
Digitalisierte Verfahren innerhalb der EU geplant
Gleichzeitig soll es dank digitalisierter Verfahren künftig einfacher sein, Abfälle zum Recycling innerhalb der EU zu verbringen, erklärt die Kommission. Auch die Durchsetzung und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Abfällen werde verstärkt. So sind eine engere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und abschreckendere Sanktionen geplant.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Verordnung noch förmlich annehmen. Nach ihrer Annahme tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
„Sobald die neuen Vorschriften in Kraft getreten sind, werden sie sicherstellen, dass Abfälle zur Nutzung als Ressource verbracht werden, wodurch die Sicherheit der Versorgung der Industrie mit Rohstoffen erhöht wird“, erklärt Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei.
Die derzeit geltende Abfallverbringungsverordnung der EU stammt aus dem Jahr 2006. Seit ihrer Annahme sind die Ausfuhren von Abfällen aus der EU in Drittländer laut der Kommission erheblich gestiegen – insbesondere in Länder, die nicht Mitglied der OECD sind.