BGH-Urteil zum Schadensersatz trifft auch Logistiker
Ein neues Urteil des BGH könnte auch Auswirkungen für Logistiker haben, die mit dem Endkunden zu tun haben. Es geht um Zustimmungsfiktionsklauseln.
Bereits im April 2021 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln für unwirksam (Aktenzeichen XI ZR 26/20). Banken hatten diese häufig in ihren Verträgen gegenüber Kunden verwendet. Die Klauseln führten im damaligen Fall dazu, dass monatliche Kontoführungsgebühren anstiegen, obwohl der Bankkunde diesem Vorgehen überhaupt nicht aktiv zugestimmt hatte.
Die im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken enthaltene Klausel regelte dabei, dass, insofern ein Kunde die Erhöhung widerspruchslos hinnehme, dies als Zustimmung zu verstehen sei. Das Gericht sah hier den Verbraucher durch derartige Fiktionsklauseln unangemessen im Sinne des Paragrafen 307 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) benachteiligt.
Seitdem forderten allerdings nur elf Prozent der betroffenen Kunden das zu viel gezahlte Geld zurück. Durch ein…