Frankfurt/Main. Mit dem Ziel, mehr Klarheit in der komplexen Thematik der Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung herbeizuführen, hat der BGL ein Merkblatt erarbeitet. Wie der BGL hervorhebt, gelte in jedem Falle der Grundsatz, dass derjenige, der durch sein Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen verkehrsunsicheren Zustand oder für einen Schaden setzt, dafür einstehen muss. Verantwortlich in diesem Sinne könnten demnach auch ein Lademeister oder ein Verlader sein. Das BGL-Merkblatt kann über die Landesverbände der Gewerbeorganisation bezogen werden. (kap)
BGL-Merkblatt zu Verantwortlichkeiten für die Ladungssicherung
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat ein Merkblatt über die Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung erstellt