Die Bundesregierung hat eine Verordnung verabschiedet, die es Betrieben erlaubt, statt bisher für maximal 12 Monate nun für 24 Monate Kurzarbeitergeld zu beziehen. Diese maximale Bezugsdauer ist für die Betriebe aber längstens bis zum 31. Dezember möglich. Man reagiere damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit, teilen die Bundesregierung und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mit.
Ohne die Verlängerung könne es in den kommenden Monaten zu erheblichem Personalabbau in schon von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen. Ziel sei es, mit der „3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld“ (3. KugBeV) Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben.
„Die seit Januar 2024 von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 die Kurzarbeit in ihrem Betrieb fortführen“, heißt es in der Begründung zur Verordnung. Betriebe, die schon seit Herbst/Winter 2023 von der Kurzarbeit betroffen seien, können nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufnehmen.
"Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Die Verordnung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Diese sowie die Verlängerung gelten bis zum 31. Dezember. „Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Starker Anstieg der Kurzarbeit
Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen, hochgerechneten Daten laut BMAS bei rund 268.000. Das seien 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022.
- Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld gibt das BMAS hier auf seiner Webseite.