Bonn. Ab 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) zuständig. Darauf weist das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hin. Bisher haben die Bundesländer die KFZ-Steuer erhoben und verwaltet.
Wie das BMF mitteilte, ging bereits zum 1. Juli 2009 die Ertrags- und Verwaltungshoheit auf den Bund über. Seit Februar 2014 übertragen die Landesfinanzbehörden nun sukzessive die Fahrzeugdaten an die Zollverwaltung. Diese werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Bis spätestens 30. Juni soll dieser Prozess laut BMF abgeschlossen sein. Danach sei allein die Zollverwaltung dafür zuständig, die Steuer festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Ansprechpartner beim Thema KFZ-Steuer seien künftig die Hauptzollämter, so das Ministerium.
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) empfiehlt Fahrzeughaltern, sich auf der Internetseite des Zolls zu informieren. Dort erfahren diese, welches Hauptzollamt für die Bearbeitung der jeweiligen Steuerangelegenheit zuständig ist und welche Kontaktstelle in der Nähe liegt.
Bereits erteilte KFZ-Steuerbescheide behalten laut BMF ihre Gültigkeit. Die bisherige Steuernummer bleibe für Rückfragen erhalten. Die Zollverwaltung vergebe zunächst nur intern neue Steuernummern.
Für An- und Ummeldungen, Halterwechsel und die Stilllegung von Fahrzeugen sind weiterhin die Zulassungsbehörden zuständig. (ks)