Berlin. Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) ein, durch die es Fahrern verboten wird, die regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw zu verbringen. In Belgien und Frankreich existieren solche nationalen Vorschriften bereits. Der Transportunternehmer soll dafür sorgen, dass das Fahrpersonal sich an Artikel 4 Buchstabe h der EG-Verordnung 561/2006 hält, hieß es vergangene Woche in einer Stellungnahme des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes, den die Bundesregierung in diesem Oktober vorgelegt hat.
Hierfür habe der Transportunternehmer die Arbeit der Fahrer so zu organisieren, dass diese die mindestens 45 Stunden am jeweiligen eigenen Wohnort oder am Ort des Unternehmenssitzes und dort in einer festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen können. Bei vorab abgesprochenen Abweichungen ist eine Dokumentationspflicht vorgesehen, bei Zuwiderhandlung soll beiden ein Bußgeld drohen, schlägt die Länderkammer vor.
Am 15. Dezember 2016 beschäftigt sich der Bundestag voraussichtlich erstmals mit der geplanten Gesetzänderung. Im Verkehrsausschuss des Parlaments wollen Oliver Wittke und Udo Schiefner, die beiden für Güterverkehr zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen, einen ähnlichen Antrag zur Anpassung des Fahrpersonalgesetzes einbringen, um dem Nomadentum an deutschen Autobahnen und Raststätten einen Riegel vorzuschieben. Am 26. Januar 2017 könnte der Bundestag bereits die Änderung beschließen, so dass sie kurz darauf in Kraft treten würde.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat in dem im Oktober vorgelegten Entwurf für eine Novelle des Fahrpersonalgesetzes auf ein Verbot des Verbringens der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw verzichtet. Aus der EG-Verordnung 561/2006 ergibt sich aber nur indirekt, dass dies unzulässig ist, und die EU-Kommission lässt mit einer Klarstellung auf sich warten. Vor einem Jahr hatte deshalb Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen deutschen Alleingang erwogen. Doch dieser war an rechtlichen Problemen und Umsetzungsvorbehalten gescheitert. (ag)
Stefan Stark