Hamburg/Wahington. Die Absicht der USA, alle Import-Container zu durchleuchten, um damit zum Beispiel den Schmuggel von Waffen und Sprengstoff sowie von radioaktivem Material für Zwecke des internationalen Terrorismus aufzuspüren, wird technisch und organisatorisch so nicht möglich sein. Der Ressourceneinsatz steht in keinem Verhältnis zum angestrebten Nutzen – also mehr Sicherheit. Zu diesem Ergebnis kommt der amerikanische Bundesrechnungshof (GAO) in einem jetzt vorgelegten Bericht nach Auswertung der entsprechenden Feldversuche in den USA. Er liegt auch dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) in Hamburg vor, der sich mit diesem Thema seit Jahren intensiv beschäftigt und der auf diese durch das GAO erarbeiteten Erkenntisse hinweist. Erhebliche Probleme bereiteten dem Bericht zufolge die sogenannten Transshipment-Container. Das sind jene Transportbehältnisse, die in einem großen Haupthafen gelöscht werden um, sie anschließend zum eigentlichen Bestimmungshafen weiter zu verladen. Nach Erkenntnissen des GAO konnten in den größeren und damit auch für den Transshipment-Verkehr relevanten US-Häfen gerade einmal drei bis fünf Prozent der Container „durchleuchtet“ werden. Zur Einordnung: Im Hamburger Hafen, der seit 1996 über eine Containerprüfanlage (CPA) verfügt, werden im Jahresschnitt rund 30.000 Container durchleuchtet. Diese sind jedoch zuvor im Rahmen einer umfangreichen Risikobeurteilung ermittelt worden. Auch in Bremerhaven gibt es seit einigen Jahren eine CPA, die allerdings kleiner ist als das Gegenstück im Elbe-Hafen. Die wesentlichen Gründe für die nur eingeschränkte Durchleuchtungsmöglichkeit liegen dem GAO zufolge in den Logistikabläufen auf den jeweiligen Umschlagterminals, in der technischen Zuverlässigkeit der Kontrollgeräte sowie in der schlechten Qualität der Durchleuchtungsbilder. Damit nicht genug: Nach Einschätzung des GAO würde eine 100-Prozent-Durchleuchtung auch die bereits jetzt – ohne diese Maßnahme – erzielten Erfolge bei der maritimen Gefahrenabwehr in Frage stellen. Die Stichworte in diesem Zusammenhang lauten Container Security Initiative (CSI), C-TPAT sowie die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). Laut GAO-Bericht könnte es aufgrund der bislang gesammelten Erfahrungen mit der 100-Prozent-Durchleuchtung zu einer Verschiebung des Verfahrens kommen. Darüber muss jedoch der US-Kongress befinden. (eha)
USA: 100-Prozent-Containerdurchleuchtung stößt an Grenzen
US-Bundesrechnungshof legt kritischen Bericht zu bisherigen Feldversuchen vor – Ressourceneinsatz stehe in keinem Verhältnis zum angestrebten Nutzen