Brüssel. Die Neuregelungen zum Markt- und Berufszugang für Transportunternehmer im Güter- und Personenkraftverkehr sind nach der Zustimmung des EU-Ministerrats jetzt endgültig verabschiedet worden. Damit wird nach über zwei Jahren zäher Verhandlungen mit dem EU-Parlament die Dauer einer LKW-Kabotage, die bisher durch den verwirrenden Begriff der „Zeitweiligkeit“ verschieden interpretiert wurde, auf drei Fahrten in sieben Tagen begrenzt. Nach eigenen Angaben will die EU-Kommission bis 2013 die Auswirkungen dieser Bestimmung analysieren und gegebenenfalls weitere Schritte zur Kabotage-Liberalisierung vorschlagen. Um Steuerhinterziehung und Sozialdumping durch Briefkastenfirmen wirksamer zu bekämpfen, sind Fuhrbetriebe nun verpflichtet, in ihrem EU-Niederlassungsland einen Firmensitz mit Verwaltungsbüro und Transportzentrum zu unterhalten. Auch müssen sie einen hochqualifizierten Manager beschäftigen, der für einen effektiven Transportablauf sorgt. Einzurichten sind weiterhin nationale Elektronikregister, in denen Rechtsverstöße und Strafen der Unternehmen festgehalten sind. Sie müssen international kompatibel sein, damit die Unionsländer die Daten im Bedarfsfall untereinander austauschen können. (dw)
Neue Markt- und Berufszugangsregeln verabschiedet
EU-Minsterrat stimmt Neuregelungen zum Markt- und Berufszugang für Transportunternehmer im Güter- und Personenkraftverkehr zu