Goslar. Die Verkehrs-Gesetzgebung wird nach Darstellung von Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm maßgeblich vom Verkehrsgerichtstag beeinflusst. Der Gesetzgeber habe zahlreiche Empfehlungen der Experten umgesetzt, sagte Nehm, der dem Verkehrsgerichtstag seit zwei Jahren als Präsident vorsteht, am Mittwoch in Goslar.
Beispiele seien die gesetzliche Verankerung des begleiteten Fahrens mit 17 und die Einführung der 0,0-Grenze für Drogen am Steuer. In der Vergangenheit hatten die Fachleute unter anderem das Handyverbot beim Autofahren oder die Herabsetzung der Alkohol- Promille-Grenze empfohlen.
Zwar würden nicht alle Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages sofort umgesetzt, sagte Nehm. „Es ist manchmal eine Ochsentour. Manche Themen müssen immer wieder diskutiert werden. Und irgendwann ist das Feld dann so bestellt, dass der Gesetzgeber nachzieht". So sei zunächst „auch das Fahren mit 17 nicht so unumstritten gewesen, wie es sich heute darstellt".
Den relativ großen Einfluss des Verkehrsgerichtstages führt Nehm darauf zurück, dass er nicht einseitig Interessen vertrete. „Wir sind kein Verband, der bestimmte Ziele durchdrücken will, sondern ein Sammelbecken der verschiedenen Interessen". In Goslar könnten Experten Verkehrsfragen ausdiskutieren und dann Gerichten und Gesetzgebern Ratschläge geben. (dpa)