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Neues Lieferkettengesetz umgewälzt: Wie kleine Unternehmen reagieren sollten

27.06.2024 11:20 Uhr
Ausfüllen eines Nachweises
Menschenrechte und Umweltschutz im Blick: KMU können für Auftraggeber eine individuelle Erklärung zu Arbeitsbedingungen abgeben
© Foto: PeeM4289/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Oft kommt es vor, dass Großunternehmen von ihren Lieferanten eine Erklärung zu Nachhaltigkeitsthemen verlangen. Wie können diese reagieren?

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Seit das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Anfang des Jahres 2023 in Kraft getreten ist, wird immer deutlicher, wie die betroffenen Großunternehmer versuchen, ihre neuen Sorgfaltspflichten zu handhaben: Regelmäßig kommt es vor, dass diese umfassende Erklärungen ihrer Subunternehmer zu den Arbeitsbedingungen fordern, um die Verantwortung auf sie abzuwälzen.

Im Rahmen von schriftlichen Erklärungen sollen Spediteure detaillierte Angaben zu ihren Arbeitsbedingungen machen. Teilweise sollen sie sogar pauschal für die gesamte Lieferkette garantieren, dass keine rechtlichen Vorschriften durch ihre Arbeitsvorgänge verletzt werden. Dies soll vor allem dazu dienen, im Missbrauchsfall beweisen zu können, dass der Großunternehmer selbst nichts zu verschulden hat.

Indirekte Auswirkung

Da das LkSG auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) mit unter 1000 Mitarbeitern nicht anwendbar…

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