Berlin. Zum 19. Januar 2013 wird das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis C/CE von jetzt 18 Jahren auf 21 Jahre angehoben. Damit tritt die dritte EG-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Nur wer vorher volljährig wird und den Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde gestellt hat, kann bereits mit 18 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE erwerben. Das berichtet das Magazin "Möbellogistik". Wird nur die Klasse C vor dem Stichtag beantragt, die Klasse CE erst später, gilt für die Klasse CE das Mindestalter von 21 Jahren, so das offizielle Organ des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ). Die Führerscheinklasse C umfasst LKW über 3,5 Tonnen mit Anhänger bis 750 Kilogramm, unter die Führerscheinklasse CE fallen LKW über 3,5 Tonnen und Anhänger über 750 Kilogramm.
Nach wie vor gelten bei der gewerblichen Güterbeförderung die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG). Das heißt, dass man zusätzlich zur Fahrerlaubnis der Klasse C, CE oder C1E die Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG nachweisen muss. Die Altersgrenze von 18 Jahren bleibt künftig bestehen, wenn der Fahrschüler die Grundqualifikationprüfung nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 BKrFQG ablegt hat, also eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Beruf absolviert oder die große Prüfung bei der IHK bestanden hat. Mit der beschleunigten Grundqualifikation dürfen Personen zwischen 18 und 21 Jahren nur Kraftfahrzeuge und Kombinationen der Klassen C1 und C1E fahren. (ag)
Sven Glitz
Anna Herre
Gehtkein Wasan