Bergisch Gladbach. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) hat einen Leitfaden zur Teilnahme am Lang-LKW-Feldversuch veröffentlicht. Die entsprechende Ausnahme-Verordnung für die überlangen LKW ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Der auf fünf Jahre angesetzte Testlauf wird durch die Bast wissenschaftlich begleitet.
Transportunternehmen müssen sich bei der Bast registrieren lassen, wenn sie am Feldversuch teilnehmen möchten. Dazu müssen die Unternehmen zuvor die Zulassungsbescheinigungen für die eingesetzten LKW, das verpflichtende Gutachten über die erforderliche technische Sonderausstattung der Fahrzeuge nachweisen und die geplanten Strecken angeben. Welche weiteren Angaben erforderlich sind, finden Sie im Bast-Leitfaden auf VerkehrsRundschau.de.
Im Rahmen des Versuchs sollen Daten zu den eingesetzten Fahrzeugen, Fahrern, transportierten Gütern und gewählten Routen erhoben werden. Mit Hilfe von Interviews und Beobachtungen will die Bast unter anderem die Interaktionen der Fahrzeuge mit anderen Verkehrsteilnehmern und die Auswirkungen der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen auf die Infrastruktur analysieren. Außerdem sollen im Rahmen der wissenschaftlichen Studie andere Verkehrsteilnehmer befragt oder die Fahrer in ihren Lang-LKW begleitet und beispielsweise Abbiegevorgänge und das Fahrverhalten in Baustellen beobachtet werden. Die teilnehmenden Unternehmen müssen der Bast für die wissenschaftliche Begleitstudie Auskunft geben und auf Anfrage Mitarbeiter der Bast mitfahren lassen.
Weitere experimentelle und modelltheoretische Untersuchungen sollen nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen die Erhebung ergänzen. Dazu soll etwa der Brandschutz von Straßentunneln im Zusammenhang mit den überlangen Lastern geprüft werden. (sb)
- Bast-Leitfaden Lang-LKW (55.4 KB, PDF)