Berlin/Hamburg. Tausende von Kurzarbeit betroffene LKW-Fahrer können aufatmen. Ab sofort wird für die Berechnung des Kurzarbeiter-Geldes (KUG) der „durchschnittliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers der letzten drei Monate vor dem Beginn der individuellen Kurzarbeit“ herangezogen. Darauf verständigten sich Spitzenvertreter des Bundesarbeitsministeriums, der Branchenfachverbände BGL, DSLV und BWVL sowie der Gewerkschaft Verdi. Der jetzt erzielten Einigung gingen monatelange Bemühungen um eine Anpassung der KUG-Bestimmungen voran. Denn bis dato wurde für die KUG-Berechnung lediglich der tarifvertraglich gezahlte Bruttolohn herangezogen, ohne die in der Verkehrsbranche üblichen Überstundenzahlungen. Die Folge war, dass Fahrer, für die Kurzarbeit angemeldet wurde, finanziell auf „Hartz-IV-Niveau“ landeten und damit in erhebliche finanzielle Not gerieten. Für Frank Wylezol, Geschäftsführer des Verbandes Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg (VSH), ist es „ein Erfolg, dass wir diese Anpassung kurzfristig erreichen konnten und das trotz anfänglicher Widerstände“. Die jetzige KUG-Regelung sei damit „eine gute, flankierende Maßnahme“, um eine schwierige wirtschaftliche Zeit zu überbrücken. Auch der Hamburger Transport-Unternehmer Hans Stapelfeldt holt tief Luft. „Wir haben für unsere Fahrer aus dem stumpfen Schwert der Kurzarbeit eine fechtbare Klinge gemacht, um der Krise zu trotzen und wichtige Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärte Stapelfeldt der VerkehrsRundschau. Er sei auch stolz darauf, dass in vielen Firmen die Geschäftsführung und die Arbeitnehmervertretung an einem Strang gezogen hätten, um die Politik für das Problem zu sensibilisieren. „Dass wir es in der Kürze der Zeit hinbekommen haben, gibt mir Mut und es zeigt mir: Es lässt sich in diesem Land doch noch etwas bewegen.“ Dass die erreichte Neufassung des KUG auch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen stiften wird, betonen VSH-Geschäftsführer Wylezol und Unternehmer Stapelfeldt: „Der nächste Aufschwung kommt. Doch dann fehlen uns die qualifizierten Fahrer, um die Transporte durchführen zu können. Denn wer als guter Fahrer seinen Job verloren und einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Branche gefunden hat, der ist für das Verkehrsgewerbe praktisch verloren.“ Er erinnerte daran, dass es bis Mitte 2008 noch sehr schwierig war, qualifizierte Fahrer zu finden. Wylezol verwies zudem auf das bestehende Problem des demographischen Wandels. Nach Schätzungen des VSH haben derzeit gut zehn Prozent der Hamburger Transport- und Speditionsunternehmen Kurzarbeit angemeldet. Unternehmer Stapelfeldt: „Generell lässt sich aber sagen, dass Kurzarbeit für die klassischen Dienstleister wie auch die Transport- und Speditionsbranche schwieriger zu realisieren ist als etwa in der Industrie. Denn wenn die Kundenanfragen kommen, dann werden die Transportbetriebe in der Regel alles tun, um den Auftrag auszuführen.“ (eha)
Kurzarbeiterregelung: Mehr Geld für LKW-Fahrer

Vertreter des Bundesarbeitsministeriums, der Verkehrswirtschaft und der Gewerkschaft Verdi verständigen sich über Neuregelung