Paris/Bonn. Nach dem vollständigen Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr zum 2. März interpretieren französische Kontrollbehörden die als Beifahrer verbrachte Zeit nicht mehr als Lenkzeitunterbrechung, sondern als Lenkzeit. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) informierte jetzt darüber, dass die dortige Polizei auf Artikel 34 dieses Regelwerkes über die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern verweist. Anders als bisher werde dadurch bei einer Doppelbesatzung im Lkw bereits nach viereinhalb Stunden am Steuer eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten erforderlich.
Worin die Änderung des Artikels 34 bestehen soll, die eine solche Vorgehensweise rechtfertigen würde, kann der DSLV eigenen Angaben zufolge bisher nicht verstehen. Auch andere internationale Branchenverbände könnten die neue Auslegung des europäischen Fahrpersonalrechts nicht nachvollziehen. Zudem steht das Rechtsverständnis der französischen Behörden laut dem DSLV dem Inhalt der Leitlinie zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr der EU-Kommission entgegen, wonach ein Zeitraum von 45 Minuten des Beifahrers als Fahrtunterbrechung angesehen werden kann.
Die französische Vorgehensweise habe bereits zu hohen Strafzahlungen geführt und wurde der EU-Kommission vorgetragen, teilten die deutschen Branchenvertreter mit. Diese Beamten in Brüssel wollen die Regierung in Paris nun auffordern, sich zur gegebenenfalls vertragsverletzenden Anwendung des europäischen Fahrpersonalrechts zu erklären. (ag)