Hamburg. Wenige Stunden vor dem Brand des Frachters „Atlantic Cartier“ am 1. Mai im Hamburger Hafen hat die Polizei bei Kontrollen bemängelt, dass radioaktive und ätzende Stoffe teilweise nicht richtig deklariert waren. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die am Montag zuerst der Radiosender NDR 90,3 berichtete, erklärte der Senat, dass die Polizei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleitete. Die Grünen kritisierten, dass die Besatzung des Frachters, „an wichtigen Stellen geschlampt habe“. Die Polizei sprach von „geringfügigen Fehlern“, die man nicht überbewerten solle. Es sei ein Verwarngeld von lediglich 20 Euro verhängt worden.
Grund waren zwei Container, bei denen nicht vermerkt wurde, wie stark die tatsächliche Strahlung war. Die Aktivität war zu hoch angegeben, wie ein Polizeisprecher erklärte. Zudem war nach seinen Angaben im Gefahrgut-Informationssystem Gegis nicht angegeben, wo sich zwei Tank-Container mit ätzenden Stoffen befanden. „Sie standen aber an der richtigen Stelle“, sagte er. „Solche Fehler kommen öfter vor.“ Das sei eine „Lappalie“.
Der hafenpolitische Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, Anjes Tjarks, erklärte: „Wichtige Informationen zur Atomfracht waren nicht vollständig, auch die Ladeposition von Gefahrgutcontainern wurde nicht angegeben.“ Diese Informationen könnten aber im Unglücksfall entscheidend für die Feuerwehr sein. Das Schiff sei bei Kontrollen schon mehrfach negativ aufgefallen.
Erst zwei Wochen nach dem Feuer auf der „Atlantic Cartier“ war öffentlich geworden, dass auch radioaktives Material an Bord des Gefahrgut-Transports war. Nach Ansicht der Grünen war Hamburg knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt. Die Behörden wiesen das zurück. Das Schiff liegt auch rund vier Wochen nach dem Brand noch im Hafen. Die Ursache des Feuers, bei dem niemand verletzt wurde, steht noch nicht fest. (dpa)